Beta-Testbedingungen
Stand: 2026-10-19
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an der geschlossenen Testphase („Beta“) der Software RYVIO, angeboten von CeeYou Art/Media Design, Inhaber Sandro Özköylü, Am Tabakquartier 52, 28197 Bremen („Anbieter“). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) für die Dauer der Testphase. Bei Widersprüchen gehen diese Beta-Testbedingungen vor. Fassung 2026-10-19.
Vorabfassung
Vorabfassung — Stand 2026-10-19. Die anwaltliche Prüfung dieser Rechtstexte steht noch aus. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
§ 1 Gegenstand und Zweck
(1) RYVIO befindet sich in einer geschlossenen Testphase. Zweck der Testphase ist es, die Software unter realen Bedingungen zu erproben, Fehler zu finden und Rückmeldungen der Testteilnehmer in die Weiterentwicklung einfließen zu lassen.
(2) Die Software wird während der Testphase aktiv weiterentwickelt. Funktionen können geändert, ergänzt, vorübergehend eingeschränkt oder entfernt werden. Einzelne Funktionen können Fehler enthalten. Das betrifft auch die Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen.
(3) Der Anbieter erklärt ausdrücklich nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt (§ 9).
§ 2 Teilnahmeberechtigung und Zugang
(1) Teilnehmen können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Der Zugang wird nur auf Einladung gewährt. Die Registrierung setzt einen gültigen Einladungscode voraus. Einladungscodes sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
(3) Der Teilnehmer bestimmt, welche Personen in seinem Arbeitsbereich mitarbeiten (Team-Funktion). Er stellt sicher, dass diese Personen diese Bedingungen kennen und einhalten.
§ 3 Beginn, Dauer und Kosten
(1) Die Testphase beginnt mit der Bestätigung dieser Bedingungen durch den Teilnehmer und dauert zunächst 30 Tage. Der Anbieter kann die Testphase in Textform verlängern.
(2) Die Teilnahme ist während der Testphase kostenlos. Es entstehen keine Lizenz- oder Nutzungsgebühren.
(3) Es findet keine automatische Umstellung auf ein kostenpflichtiges Abonnement statt. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung zustande, die Leistungsumfang, Laufzeit und Preis benennt.
(4) Die Teilnahme ist freiwillig. Der Teilnehmer kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden (§ 11).
§ 4 Leistungsumfang und bekannte Einschränkungen
(1) Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Testfassung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung selbst; es besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder deren Beibehaltung.
(2) Bekannte Einschränkungen zum Beginn der Testphase sind insbesondere:
- Veröffentlichungen laufen über die offiziellen Schnittstellen von Meta (Instagram, Facebook), LinkedIn und Pinterest; deren Verfügbarkeit, Freigaben, Kontingente und Regeln liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters.
- Einzelne Plattformfunktionen (z. B. TikTok-Veröffentlichung, Instagram-Stories mit Stickern, LinkedIn-Unternehmensseiten) sind noch nicht oder nur eingeschränkt verfügbar und können eine manuelle Fertigstellung auf dem Smartphone erfordern.
- Die Verbindung zu Plattformkonten kann durch die Plattform ablaufen oder widerrufen werden; der Teilnehmer wird in der Anwendung darauf hingewiesen und muss die Verbindung erneuern.
- Kennzahlen und Auswertungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Verbindung gesammelt und können unvollständig sein.
(3) Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren. Wartungsarbeiten können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
§ 5 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer prüft geplante Veröffentlichungen während der Testphase zusätzlich selbst, insbesondere Termin, Zielkonto, Text und Medien, und sichert wichtige Inhalte außerhalb von RYVIO.
(2) Der Teilnehmer verwendet RYVIO nur für Konten, für die er zur Veröffentlichung berechtigt ist, und nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.
(3) Der Teilnehmer hält Zugangsdaten geheim, nutzt sichere Passwörter und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er einen unbefugten Zugriff vermutet. Die Zwei-Faktor-Anmeldung wird empfohlen.
(4) Verboten sind insbesondere: das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, automatisierte Massenzugriffe außerhalb der dokumentierten Schnittstelle, das Hochladen rechtswidriger Inhalte sowie Versuche, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen. Sicherheitslücken sollen dem Anbieter vertraulich gemeldet werden.
§ 6 Rechte an Inhalten und Veröffentlichungsbefugnis
(1) Alle vom Teilnehmer hochgeladenen oder erstellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Daten) bleiben sein Eigentum bzw. das seiner Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über das Folgende hinaus.
(2) Der Teilnehmer räumt dem Anbieter das einfache, zeitlich auf die Teilnahme beschränkte Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten (z. B. Formatumwandlung, Vorschau, Prüfung) und auf seine Anweisung an die gewählten Plattformen zu übermitteln. Weitere Nutzungen, insbesondere Werbung oder das Training von KI-Modellen mit Kundeninhalten, finden nicht statt.
(3) Jede Veröffentlichung erfolgt auf Veranlassung und im Namen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten (z. B. Werbung) und die Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verantwortlich.
§ 7 Rückmeldungen (Feedback)
(1) Rückmeldungen, Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge des Teilnehmers dürfen vom Anbieter ohne Vergütung zur Verbesserung der Software verwendet werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Vorschläge umzusetzen.
(2) Der Anbieter nennt den Teilnehmer nicht öffentlich als Referenz, es sei denn, der Teilnehmer stimmt dem gesondert zu.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Nicht öffentliche Informationen über die Testfassung (insbesondere unveröffentlichte Funktionen, Sicherheitsbefunde, Preisüberlegungen) behandelt der Teilnehmer bis zum Ende der Testphase vertraulich. Eine Nutzung innerhalb seines Unternehmens und gegenüber seinen Kunden im Rahmen der normalen Arbeit ist erlaubt.
(2) Der Anbieter behandelt die Inhalte und Daten des Teilnehmers vertraulich und verarbeitet sie nur nach den AGB, der AVV und der Datenschutzerklärung.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere Art. 82 DSGVO).
(2) Da die Testteilnahme unentgeltlich erfolgt, haftet der Anbieter entsprechend der gesetzlichen Wertung für unentgeltliche Leistungen (§§ 599, 521 BGB) nicht für einfache Fahrlässigkeit. Verletzt der Anbieter einfach fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf), haftet er abweichend davon, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens 1.000 € je Schadensfall. Unberührt bleibt die Haftung nach Absatz 1.
(3) Die Beta-Kennzeichnung ändert nichts an der Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen im Datenschutz und in der Datensicherheit nach Absatz 1.
(4) Für Ausfälle, Änderungen oder Sperren von Plattformschnittstellen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, haftet er nicht. Verzögerte oder fehlgeschlagene Veröffentlichungen, die auf solche Umstände oder auf die Testfassung zurückgehen, begründen keinen Ersatzanspruch, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
(5) Bei Datenverlust ist der Teilnehmer nach § 5 Abs. 1 zur eigenen Sicherung verpflichtet; die Haftung beschränkt sich auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Datenschutz und Sicherheit
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzerklärung und, soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Teilnehmers verarbeitet, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Beide sind in der Anwendung jederzeit abrufbar.
(2) Die Beta-Umgebung verarbeitet echte Daten des Teilnehmers und seiner Kunden. Der Anbieter trifft dafür dieselben technischen und organisatorischen Maßnahmen wie für den regulären Betrieb (unter anderem Verschlüsselung der Übertragung, Verschlüsselung von Plattform-Zugangsdaten, Mandantentrennung, Zugriffsbegrenzung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, Datenbank und Anwendung in der EU; hochgeladene Mediendateien liegen im Objektspeicher des Hosting-Anbieters, dessen Speicherort außerhalb der EU liegen kann, siehe Datenschutzerklärung).
(3) Die Bestätigung dieser Bedingungen ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Einwilligungen werden – soweit erforderlich – gesondert und freiwillig eingeholt. RYVIO setzt keine Tracking- oder Werbe-Cookies ein.
§ 11 Beendigung, Datenexport und Löschung
(1) Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit in Textform beenden (E-Mail an kontakt@ceeyoufilmproduktion.com genügt; der Teilnehmer kann sein Konto auch selbst in den Einstellungen löschen).
(2) Der Teilnehmer kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion in den Einstellungen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herunterladen. Nach Ende der Testphase bleibt der Export für 30 Tage möglich.
(3) Danach löscht der Anbieter die Inhalte und Kontodaten des Teilnehmers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Verbindungen zu Plattformkonten werden mit der Löschung getrennt; Zugangsdaten (Tokens) werden gelöscht.
(4) Ein Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung (§ 3 Abs. 3).
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Technische Verbesserungen und Fehlerbehebungen innerhalb des vereinbarten Rahmens erfordern keine neue Zustimmung.
(2) Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen (insbesondere zu Kosten, Haftung, Datenverarbeitung oder Rechten an Inhalten) werden dem Teilnehmer in der Anwendung mit neuer Fassungsnummer vorgelegt und gelten erst, wenn er sie ausdrücklich bestätigt. Bis dahin gilt die zuletzt bestätigte Fassung; der Anbieter kann den Zugang bis zur Bestätigung beschränken.
(3) Jede bestätigte Fassung wird mit Datum, Fassungsnummer und Prüfsumme des Textes gespeichert und ist in den Einstellungen abrufbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bremen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
