Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-10-19
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung RYVIO, die von CeeYou Art/Media Design bereitgestellt wird. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Vorabfassung
Vorabfassung — Stand 2026-10-19. Die anwaltliche Prüfung dieser Rechtstexte steht noch aus. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen CeeYou Art/Media Design, Inhaber Sandro Özköylü (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Anwendung RYVIO sowie zugehöriger Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter kann einen Nachweis (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-IdNr.) verlangen und den Zugang sperren, wenn der Kunde entgegen dieser Bestätigung als Verbraucher handelt.
(4) Personen, die auf Einladung eines Kunden einem Arbeitsbereich beitreten, handeln für diesen Kunden; der Kunde steht dafür ein, dass sie zur Nutzung in seinem Auftrag berechtigt sind und diese AGB kennen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Die Registrierung eröffnet den Zugang zum Kundenkonto. Der entgeltliche Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters (Leistungsstufe, Preis, Laufzeit) in Textform annimmt oder der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und dass die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Der Anbieter speichert den Vertragstext und die bei der Registrierung akzeptierte Fassung dieser AGB und stellt dem Kunden die AGB nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2a Unentgeltliche Test- und Beta-Nutzung
(1) Stellt der Anbieter die Anwendung im Rahmen einer geschlossenen Testphase („Beta“) oder eines sonstigen unentgeltlichen Tests zur Verfügung, gelten ergänzend und vorrangig die Beta-Testbedingungen (Seite „Beta-Bedingungen“), die der Kunde vor der ersten Nutzung gesondert bestätigt.
(2) Während einer unentgeltlichen Nutzung gelten § 2 Abs. 2 (Vertragsschluss über entgeltliche Leistungen), § 6 (Verfügbarkeit und Gutschriften) und § 3 Abs. 3 (Ankündigungsfristen für Funktionsänderungen) nicht; Haftung und Gewährleistung richten sich nach den Beta-Testbedingungen.
(3) Eine unentgeltliche Nutzung geht nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Ein entgeltlicher Vertrag kommt ausschließlich nach § 2 Abs. 2 zustande.
(4) Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 11 Abs. 2) gilt auch während einer unentgeltlichen Nutzung.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung RYVIO für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software wird auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner Dienstleister betrieben; eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistungsstufe und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website. Er umfasst insbesondere die Verwaltung von Unternehmensprofilen, das Speichern und Zuordnen hochgeladener Bild- und Videodateien, die regelbasierte Bewertung und Verbesserung von Beitragstexten, die Erstellung plattformspezifischer Varianten, Planungs- und Freigabefunktionen sowie die Veröffentlichung von Beiträgen auf den vom Kunden verbundenen Konten unterstützter Plattformen über deren offizielle Schnittstellen (§ 7a). Welche Plattformen und Beitragsformate unterstützt werden, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter und darf Funktionen anpassen, ersetzen oder entfernen, soweit (a) dies wegen geänderter Schnittstellen oder Bedingungen von Plattformbetreibern, geänderter Rechtslage oder zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken erforderlich ist oder (b) die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen der gebuchten Leistungsstufe nicht nur unerheblich eingeschränkt werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Änderungen nach Buchstabe (b) kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Beeinträchtigt die Änderung die Interessen des Kunden mehr als nur unerheblich, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(4) Die von der Anwendung erzeugten Bewertungen und Textvorschläge sind unverbindliche Empfehlungen; es gilt ergänzend § 8a. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate oder Umsatzsteigerung. Die Entscheidung über die Verwendung eines Vorschlags trifft ausschließlich der Kunde.
(5) Nicht Vertragsgegenstand der Software-Leistungsstufen sind die Erstellung von Foto- oder Videomaterial, Strategieberatung sowie die Betreuung von Social-Media-Kanälen durch Personal des Anbieters. Solche Leistungen (etwa Strategie-Gespräche, Profil-Reviews, Onboarding oder Content-Produktion) werden nur erbracht, wenn sie in der gebuchten Leistungsstufe ausdrücklich als Zusatzleistung ausgewiesen oder gesondert in Textform vereinbart sind. Die Bereitstellung der Konten und Schnittstellen der Plattformbetreiber ist nicht Vertragsgegenstand (§ 7a).
(6) Für die jeweilige Leistungsstufe ausgewiesene Nutzungsgrenzen (etwa die Zahl der Unternehmensprofile, Nutzer oder verbundenen Konten) sind Vertragsbestandteil. Technische Schutzgrenzen zur Sicherung des Betriebs (etwa Größen- und Anfragebegrenzungen) bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise der gewählten Leistungsstufe. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung sperren. Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Anbieter darf die Entgelte für Dauerleistungen einmal je Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Die Erhöhung darf den Prozentsatz nicht übersteigen, um den sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisfestlegung verändert hat, zuzüglich nachgewiesener Kostensteigerungen bei Dritten, die der Anbieter für die Leistungserbringung einsetzt (insbesondere Hosting und Datenbank), insgesamt höchstens 10 % je Kalenderjahr. Kostensenkungen gibt der Anbieter in gleichem Umfang weiter. Die Anpassung wird mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Die angepassten Entgelte gelten ab dem angekündigten Zeitpunkt, sofern der Kunde nicht fristgerecht kündigt.
(5) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat, sofern bei Vertragsschluss keine längere Laufzeit vereinbart wird. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat bzw. um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an kontakt@ceeyoufilmproduktion.com genügt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt oder mit der Zahlung von mindestens zwei Abrechnungsperioden in Verzug ist.
(4) Wechsel- und Exportrecht. Der Kunde kann dem Anbieter mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform mitteilen, dass er zu einem anderen Anbieter wechseln, auf eine eigene IT-Infrastruktur migrieren oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen will (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Der Anbieter unterstützt den Wechsel in einem Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen ab Ablauf der Frist; Vertrag und Entgelte laufen in dieser Zeit weiter. Exportierbare Daten sind: Unternehmensprofil und Markenstimme, Beitragstexte und Plattform-Varianten, Planungs- und Freigabestatus, hochgeladene Medien, Kommentare und Notizen, Reporting-Daten sowie Webhook- und API-Konfigurationen (ohne Geheimnisse), jeweils als JSON, CSV bzw. in der gespeicherten Dateiform. Ausgenommen sind Daten und Vermögenswerte, die durch Rechte des Anbieters oder Dritter geschützt sind, insbesondere der Quellcode und das Bewertungsregelwerk. Eine Selbstbedienungs-Funktion zum Export steht im Konto unter „Profil → Meine Daten exportieren“ zur Verfügung. Bis zum 11. Januar 2027 darf der Anbieter nur die unmittelbar entstehenden Wechselkosten in Rechnung stellen, ab dem 12. Januar 2027 fallen keine Wechselentgelte an.
(5) Nach Vertragsende bzw. nach Ablauf des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach löscht der Anbieter sie einschließlich der Sicherungskopien innerhalb von 90 Tagen und bestätigt die Löschung auf Verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Kernfunktionen (Anmeldung, Planung, Freigabe, Auslösung der Veröffentlichung) mit einer Verfügbarkeit von 98,0 % im Kalendermonat bereit. Maßgeblich ist die vom Anbieter betriebene Überwachung am Übergabepunkt (Internet-Anbindung des Hosting-Anbieters).
(2) Nicht als Ausfall zählen (a) angekündigte Wartung bis zu 8 Stunden je Monat (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten), (b) höhere Gewalt, (c) Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden und (d) Nichtverfügbarkeit oder Änderung der Schnittstellen von Plattformbetreibern (§ 7a). Ausfälle von Hosting- und Datenbankdienstleistern des Anbieters zählen als Ausfall.
(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach Absatz 1, gewährt der Anbieter auf Anforderung des Kunden binnen 30 Tagen nach Monatsende eine Gutschrift von 5 % der Monatsvergütung. Die Gutschrift wird auf weitergehende Minderungs- oder Schadensersatzansprüche angerechnet; § 10 bleibt unberührt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht eines Missbrauchs hat.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche Rechte an den von ihm hochgeladenen oder eingegebenen Inhalten verfügt. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie die Rechte abgebildeter Personen (§§ 22, 23 KunstUrhG).
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter, die er in die Anwendung einbringt, auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht. Soweit der Anbieter dabei als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde unterlässt es, rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder gegen die Vorgaben der jeweiligen Plattformbetreiber verstoßende Inhalte einzubringen, sowie Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Anwendung beeinträchtigen (etwa automatisierte Massenabfragen, Umgehung von Nutzungsgrenzen, Reverse Engineering).
(5) Der Kunde prüft die von der Anwendung erzeugten Vorschläge vor einer Veröffentlichung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Er kennzeichnet KI-generierte Inhalte, soweit dies gesetzlich oder nach den Regeln der jeweiligen Plattform erforderlich ist.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Paragrafen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7a Plattformen Dritter
(1) Die Veröffentlichung von Beiträgen setzt voraus, dass der Kunde über ein Konto beim jeweiligen Plattformbetreiber (etwa Meta, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Google) verfügt und dem Anbieter über das Autorisierungsverfahren der Plattform Zugriff auf dieses Konto einräumt. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und Richtlinien des jeweiligen Plattformbetreibers; der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die verbundenen Konten verfügungsberechtigt ist und die Veröffentlichung in deren Namen vornehmen darf. Veröffentlichungen erfolgen im Namen und auf Verantwortung des Kunden.
(3) Der Kunde erkennt an, dass Plattformbetreiber Schnittstellen, Bedingungen, Prüfverfahren und Reichweitenlogik jederzeit ändern und Konten, Inhalte oder Zugänge nach eigenem Ermessen einschränken oder sperren können. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass ein Beitrag von der Plattform angenommen, veröffentlicht oder ausgespielt wird, dass Schnittstellen dauerhaft verfügbar sind oder dass ein Konto nicht gesperrt wird. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übermittlung der vom Kunden freigegebenen Beiträge zum geplanten Zeitpunkt nach dem dokumentierten Stand der jeweiligen Schnittstelle sowie die Benachrichtigung über erkannte Fehlschläge und ablaufende Zugänge. Funktionen, die die Plattform nicht über ihre Schnittstelle zulässt (etwa interaktive Sticker in Instagram-Stories), werden nicht automatisch übertragen; der Anbieter hält solche Beiträge zur manuellen Fertigstellung durch den Kunden bereit.
(4) Soweit Plattformbetreiber einzelne Funktionen nur nach einer Prüfung freigeben, kann der Funktionsumfang für die betreffende Plattform vorübergehend eingeschränkt sein (etwa Veröffentlichungen nur als privater Beitrag). Der Anbieter weist auf solche Einschränkungen in der Leistungsbeschreibung hin.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Sperren, Beschränkungen, Ablehnungen oder Reichweitenverluste, die auf Entscheidungen des Plattformbetreibers beruhen, es sei denn, sie beruhen auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere der Übermittlung eines von der Freigabe abweichenden Inhalts, einem vom Anbieter verursachten Verstoß gegen Plattformbedingungen bei der Nutzung der Schnittstelle oder einer Überschreitung von Nutzungsgrenzen durch den Anbieter. In diesen Fällen gilt § 10.
(6) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien der Plattformen für sein Konto und seine Inhalte, einschließlich der Kennzeichnung kommerzieller Inhalte (etwa Funktionen für bezahlte Partnerschaften, Content-Disclosure-Einstellungen bei TikTok) und der von den Plattformen verlangten Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
(7) Der Kunde kann jede Plattform-Verbindung jederzeit in der Anwendung trennen; die Einzelheiten zum Widerruf beim Plattformbetreiber ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Seite „Datenlöschung“.
§ 7b Kundeninhalte, Lizenz, Freistellung und Meldeverfahren
(1) Kundeninhalte sind alle Inhalte, die der Kunde oder von ihm eingeladene Personen (Teammitglieder, Freigeber, Nutzer von Upload-Links) in RYVIO einbringen. Der Kunde ist allein verantwortlich für diese Inhalte, insbesondere für die erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Musik- und Bildrechte, Einwilligungen abgebildeter Personen), die Werbekennzeichnung (§ 5a UWG, § 6 DDG, Plattformregeln) und den Jugendschutz.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, nicht ausschließliche, weltweite, auf die Vertragslaufzeit und die Wechselfristen nach § 5 befristete Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch umzuformatieren und zu bearbeiten (z. B. Größenanpassung, Kompression, Umwandlung in plattformgeeignete Formate, Overlay), öffentlich zugänglich zu machen und an die vom Kunden ausgewählten Plattformen zu übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Anbieter darf dieses Recht im selben Umfang Unterauftragnehmern (Hosting, Speicher, Datenbank, E-Mail- und Benachrichtigungsdienste) einräumen. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, zur Werbung oder zum KI-Training findet nicht statt (§ 8 Abs. 4).
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Kundeninhalten oder einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser AGB beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist die unverzügliche Anzeige, kein Anerkenntnis ohne Abstimmung und angemessene Mitwirkung. Soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat, entfällt die Freistellung.
(4) Meldungen rechtswidriger Inhalte können an kontakt@ceeyoufilmproduktion.com gerichtet werden (URL oder Fundort, Begründung der Rechtswidrigkeit, Name und E-Mail der meldenden Person, Erklärung zur Richtigkeit der Angaben). Der Anbieter prüft unverzüglich und darf Inhalte bei begründetem Verdacht sperren oder entfernen. Er informiert den Kunden mit Begründung, es sei denn, das Gesetz oder Ermittlungsinteressen stehen entgegen. Der Kunde kann der Entscheidung innerhalb von sechs Monaten in Textform widersprechen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen darf der Anbieter nach Abmahnung außerordentlich kündigen.
(5) Bei der Prüfung von Meldungen setzt der Anbieter keine automatisierten Entscheidungsverfahren ein; Entscheidungen trifft eine natürliche Person. Der Eingang einer Meldung wird der meldenden Person unverzüglich bestätigt; die Entscheidung wird ihr mitgeteilt mit dem Hinweis, dass sie sich an den Anbieter oder an die zuständigen Gerichte wenden kann (Art. 14, 16 Digital Services Act).
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte ist zulässig, soweit der Kunde als Agentur oder Dienstleister für seine eigenen Auftraggeber tätig wird und die gebuchte Leistungsstufe dies vorsieht.
(2) Sämtliche Rechte an der Anwendung, ihrer Struktur, ihrem Quellcode und den zugrunde liegenden Verfahren verbleiben beim Anbieter.
(3) An den vom Kunden eingebrachten Inhalten (Bilder, Videos, Texte, Profildaten) erwirbt der Anbieter keine Rechte über das in § 7b Abs. 2 beschriebene, auf die Vertragsdurchführung beschränkte Nutzungsrecht hinaus.
(4) Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle und nutzt sie nicht zu Werbezwecken. Eine Nutzung als Referenz erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
(5) An den mithilfe der Anwendung erzeugten Ergebnissen — insbesondere Textvorschlägen, Bildunterschriften, Ideen und Auswertungen — stehen dem Kunden im Verhältnis zum Anbieter die uneingeschränkten, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte zu. Der Kunde darf diese Ergebnisse frei, auch kommerziell, verwenden und bearbeiten. Der Anbieter weist darauf hin, dass rein maschinell erzeugte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und daher kein Ausschließlichkeitsrecht gegenüber Dritten begründen können.
§ 8a KI-gestützte und automatisierte Funktionen
(1) RYVIO enthält Funktionen, die Texte, Ideen, Hashtags oder Bewertungen vorschlagen („KI-Funktionen“). Diese Funktionen beruhen derzeit auf regelbasierten, automatisierten Verfahren des Anbieters ohne Übermittlung von Kundeninhalten an externe Anbieter generativer KI. Setzt der Anbieter künftig einen externen KI-Dienst ein, teilt er dem Kunden Anbieter, Sitz und Verarbeitungsort vorab in Textform mit, nimmt ihn in die Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) auf und passt die Datenschutzerklärung an; der Dienst wird erst danach aktiviert. Der Anbieter hat in diesem Fall vertraglich sicherzustellen, dass Kundeninhalte nicht zum Training von Modellen verwendet werden.
(2) Ausgaben sind unverbindliche Vorschläge. Sie können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, verzerrt oder irreführend sein und Rechte Dritter berühren. Der Anbieter gewährleistet keine Richtigkeit, Neuheit, Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter. Der Kunde prüft jede Ausgabe vor Freigabe und Veröffentlichung; eine Veröffentlichung erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden.
(3) Der Kunde gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ein. Eine Nutzung für Zwecke, die nach Art. 5 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verboten oder als Hochrisiko-Anwendung (Anhang III) einzuordnen sind, ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Kennzeichnung KI-generierter oder -manipulierter Inhalte, soweit das Gesetz (insbesondere Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung) oder die Plattform es verlangt. Technische Markierungen oder Metadaten des Anbieters dürfen nicht entfernt werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Auf die Überlassung der Software auf Zeit findet Mietrecht Anwendung (§§ 535 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehung möglich ist.
(3) Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, je Schadensereignis höchstens auf das Zweifache der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Jahresnettovergütung, mindestens jedoch auf 10.000 €.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweite und mittelbare Schäden aus der Verwendung automatisiert erzeugter Vorschläge.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der bei regelmäßiger, der Bedeutung der Daten entsprechender Sicherung durch den Kunden (mindestens wöchentlicher Export) zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren ab Entstehung; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Seite „Auftragsverarbeitung“, mit Liste der Unterauftragsverarbeiter) ab Vertragsschluss als vereinbart; der Kunde bestätigt sie bei der Registrierung bzw. in der Anwendung, und der Anbieter speichert Zeitpunkt und Fassung. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Handelt der Kunde als Agentur oder Dienstleister für Dritte, ist er insoweit Auftragsverarbeiter seiner Auftraggeber und der Anbieter dessen Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde sichert zu, dass er hierzu berechtigt ist und mit seinen Auftraggebern einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen hat, der den Einsatz des Anbieters und der Unterauftragsverarbeiter erlaubt.
§ 11a API und Webhooks
(1) API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln; der Kunde ist für alle Zugriffe mit seinen Schlüsseln verantwortlich.
(2) Der Anbieter darf Nutzungsgrenzen (Rate-Limits) festlegen und Schlüssel bei Missbrauch oder Sicherheitsgefahr vorübergehend sperren.
(3) Webhooks übermitteln Daten an vom Kunden bestimmte Endpunkte in dessen alleiniger Verantwortung, insbesondere für Rechtsgrundlage und Sicherheit des Empfängers. Die Zustellung erfolgt nach bestem Bemühen mit Wiederholungsversuchen; eine bestimmte Zustellquote wird nicht zugesagt.
(4) Inkompatible Änderungen der API kündigt der Anbieter mindestens drei Monate vorher an.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen, die Hauptleistungen, Entgelte oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Bestätigung in der Anwendung. Preisanpassungen richten sich nach § 4 Abs. 4.
(2) Andere Änderungen (rein redaktionelle Anpassungen sowie zwingende Anpassungen an geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, die den Kunden nicht schlechter stellen) darf der Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform vornehmen. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.
(3) Stimmt der Kunde einer Änderung nach Absatz 1 nicht zu, gilt der Vertrag mit den bisherigen Bedingungen fort. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
Stand dieser AGB: 2026-10-19.
